Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Lektorats- und Korrektoratsleistungen Ihr Text wird nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet. Dabei orientiere ich mich an den neuesten Regeln der deutschen Rechtschreibung mit ihrer Niederschrift in der jeweils aktuellen Ausgabe des DUDEN - Die deutsche Rechtschreibung sowie in den aktuellen Fremd- und Synonymwörterbüchern. Ihr Text wird zügig bearbeitet. Ich orientiere mich an dem mit dem Autor gesetzten Zeitrahmen. Eine Zusammenarbeit mit dem Autor ist erwünscht und gern gesehen. Größere notwendige inhaltliche Änderungen erfolgen nur nach Rücksprache mit dem Autor. Ihr Text sollte nach Abschluss des Lektorates oder Korrektorates möglichst keine Fehler mehr enthalten. Da aber jedem Menschen beim Arbeiten Fehler unterlaufen können, bitte ich, zu beachten, dass ein Text, in dem durchschnittlich aller 4 Seiten noch ein Fehler übrig geblieben sein sollte, durchaus als ein sehr guter und praktisch fehlerfrei bearbeiteter Text gilt. Verbliebene Fehler sind vom Auftraggeber zu markieren, so dass die Berechtigung eines solchen Einwandes und die verbliebene Fehlermenge für mich nachvollziehbar sind. Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen DUDEN abweichen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des Lektors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Autor. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen. 1) Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistung Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden des Verlags- & Autorenservice, im Folgenden Auftragnehmer genannt. Die AGB werden vom Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, anerkannt und gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung. Der Umfang der Leistungen wird möglichst schriftlich in einem Werkvertrag vereinbart. Auch mündlich abgeschlossene Verträge sind uneingeschränkt gültig und berechtigen beide Seiten zur Einforderung der vereinbarten Leistungen. Zu vereinbarende Leistungen sind: Korrektorat, Lektorat (in seinen verschiedenen Ausführungen), Autorenbetreuung, Schreibhilfe, sachliche und fachliche Recherche, Ghostwriting, Fotoservice 2) Honorare (Preise) Die Honorare (Preise) für die Dienstleistungen bestimmen sich nach den Preislisten des Auftragnehmers. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung Preissenkungen oder -erhöhungen vorgenommen werden. Gewährte Preise oder Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Da für mich die Kleinunternehmerregelung gilt, verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer! Sofern kein Pauschalpreis für eine Arbeit vereinbart wurde, sondern von Seitenpreisen die Rede ist, dann bezieht sich diese Bezeichnung auf die für Lektorate übliche Normseite mit ca. 1800 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Dies entspricht einem Text in Times New Roman mit der Schriftgröße 12. 3) Lieferung Über Art und Weise der Lieferung sowie das Lieferdatum des bearbeiteten Textes haben sich Auftragnehmer und Auftraggeber im Vorfeld zu einigen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang aller vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen in angegebenem Umfang sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder sonstigen Verpflichtungen. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn das Lieferdatum als Fixdatum ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle benötigten Unterlagen fristgerecht zur Verfügung gestellt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber. 4) Haftung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig und möglichst fristgerecht auszuführen. Der Auftragnehmer haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird ausgeschlossen. Eine mangelhafte Arbeit ist umgehend, spätestens aber nach 10 Tagen beim Auftragnehmer schriftlich zu reklamieren. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der bearbeitete Text an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt die Arbeit als genehmigt. Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher oder unverständlicher Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (E-Mail usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (z. B. Virusübertragung, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, ...), sofern nicht ein grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt. 5) Schadenersatz Alle eventuellen Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. 6) Zahlung Der Auftragnehmer berechnet das Honorar nach Fertigstellung des Manuskriptes. Der Auftraggeber erhält die Rechnung per Post oder per E-Mail. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Skonto ist gesondert zu vereinbaren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu verlangen. Bei Zahlungverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein festes Lieferdatum vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Arbeit in so einem Fall erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche. 7) Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden. 8) Schlussbestimmungen Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen und das Vertragsverhältnis auswirken, unverzüglich mit. Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk müssen schriftlich erfolgen. Alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Ein geschlossener Werkvertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dresden, 12. Oktober 2006
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